Vorratsdatenspeicherung im Ausnahmefall erlaubt

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Vorratsdatenspeicherung im Ausnahmefall erlaubt

Vorratsdatenspeicherung im Ausnahmefall erlaubt

Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit.

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