NRW-Polizeigesetz bestätigt, aber Staatstrojaner-Einsatz beschränkt

NRW-Polizeigesetz bestätigt, aber Staatstrojaner-Einsatz beschränkt
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Überwachungsbefugnisse im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz bestätigt, gleichzeitig jedoch enge Grenzen für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner im Rahmen der Strafverfolgung gezogen: Präventive Eingriffsmöglichkeiten der Polizei sind mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch alle Befugnisse zur heimlichen Überwachung im Strafprozess.