Konformitätserklärung für installierten Verteiler
Konformitätserklärung für installierten Verteiler
Grundsätzliches. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Betriebsmittel, die mit Spannungen AC ≥ 50 V und DC ≥ 75 V betrieben werden, die Anforderungen/Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU) [1] erfüllen. Diese Richtlinie wurde durch das 1. ProdSV [2] in deutsches Recht umgesetzt.
Die Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie und ggf. mit weiteren relevanten Richtlinien (meist trifft auch noch die Richtlinie 2014/30/EU [3] über die elektromagnetische Verträglichkeit – EMV-Richtlinie – zu, siehe nachfolgenden Text aus Abschnitt 514.5 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [4]) ist durch eine CE-Kennzeichnung auf dem Betriebsmittel und/oder in bestimmten Fällen auch nur in der Dokumentation vorzusehen. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Forderung, sondern diese Forderung war schon im letzten Jahrhundert vorgegeben.
Neben der CE-Kennzeichnung ist auch eine EU-Konformitätserklärung notwendig. Diese Konformitätserklärung verbleibt – im Sinne der Niederspannungsrichtlinie – beim Hersteller, siehe nachfolgenden Text aus Anhang III, Abschnitt 4 [1], CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung:
„4.1. Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung an […]