Hubarbeitsbühne mit internem Stromerzeuger

Hubarbeitsbühne mit internem Stromerzeuger

Hubarbeitsbühne mit internem Stromerzeuger

Frage:In unseren Hubarbeitsbühnen sind teilweise Stromerzeuger verbaut, die entweder hydraulisch oder per Riemen vom Motor der Hubarbeitsbühne angetrieben werden. Die Hersteller der Hubarbeitsbühnen geben in ihrer Bedienanleitung keine oder nur wenige Hinweise zur Verschaltung und sicheren Anwendung dieser Stromerzeuger. Die Stromerzeuger versorgen eine Steckdose (230 V) im Arbeitskorb, die mit einem RCD (30 mA) abgesichert ist. Der Schutzleiter ist mit dem Gehäuse des Generators und dem Chassis der Hubarbeitsbühne verbunden und wird im Generator, teilweise auch erst im Kleinverteiler des RCD, mit einem Außenleiter des Generators verbunden. Ist diese Lösung nach DGUV 203-032 zulässig?

 
Antwort:Für diese Leseranfrage sind beispielhaft die folgenden Rechtsvorschriften von Bedeutung:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [1] z. B. 
§ 5;
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [2] z. B. § 3–5 und § 14;
DGUV Vorschrift 1 [3];
DGUV Vorschrift 3 [4] z. B. § 3–5 (gewerbliche Betriebe);
DGUV-V-4 [5] (kommunale Betriebe);
TRBS 1203 [6];
TRBS 1111 [7].

Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften ArbSchG [1]), BetrSichV [2], DGUV Vorschrift 1 [3] und DGUV […]

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