Gemeinsame Zuleitung für Licht und Steckdosen

Gemeinsame Zuleitung für Licht und Steckdosen

Gemeinsame Zuleitung für Licht und Steckdosen

Frage: Ist es zulässig, in einer Wohnung pro Raum nur eine gemeinsame Zuleitung für Licht und Steckdosen zu verlegen?

Antwort: Hierzu gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine Aussagen. Wenn aber dabei nur eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) für alle Stromkreise vorgesehen wird, kann es Probleme geben, da im Abschnitt 314.1 von DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100) [1]folgendes festgelegt ist: „Jede Anlage muss, soweit erforderlich, in mehrere Stromkreise aufgeteilt werden, um:

Gefahren zu vermeiden und die Folgen von Fehlern möglichst klein zu halten;
die sichere Besichtigung, Prüfung und Instandhaltung zu erleichtern (siehe auch DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530));
die Gefahr zu berücksichtigen, die durch einen Fehler in einem einzelnen Stromkreis entstehen kann, z. B. Ausfall eines Beleuchtungsstromkreises;
die Möglichkeit einer ungewünschten Auslösung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) auf Grund hoher Schutzleiterströme, die nicht durch Fehler verursacht sind, zu reduzieren;
die Wirkungen von elektromagnetischen Störungen zu reduzieren […]“.

Ein weiterer Punkt kann relevant sein. „Normale“ Lichtschalter […]

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