Das Nachrichtenprotokoll Applicability Statement 4 für KRITIS-Unternehmen

Das Nachrichtenprotokoll Applicability Statement 4 für KRITIS-Unternehmen
Alle Teilnehmer des Strommarktes wie Netzbetreiber und Lieferanten, müssen seit dem Frühjahr 2024 das ‘AS4′-Protokoll für ihre Kommunikation, die Marktkommunikation Strom, benutzen. Für Gasversorger lief die Frist zur Umstellung auf AS4 am 1. April aus.