Fachkunde und deren Erhalt
Fachkunde und deren Erhalt Unterlässt der Inhaber eines Unternehmens eine derartige Pflichtenübertragung oder erfolgt die Pflichtenübertragung nicht in dem erforderlichen Maße, bzw. auf eine Person, die nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt, so verbleibt die Haftung maßgeblich bei dem Inhaber des Unternehmens/der Geschäftsführung, die dann die aus der unterbliebenen Pflichtenübertragung resultierenden Schadenfälle als eigenes Organisationsverschulden…
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