Verlängern eines E30-Brandmeldekabels

Verlängern eines E30-Brandmeldekabels
Frage:Auf einer Baustelle wurde eine Trockenbauwand abgerissen. In dieser Wand sind senkrecht 14 Kabel vom Typ JE-H(ST)H 2 × 2 × 0,8 E30 verlegt. Die Kabel gehören zur Brandmeldeanlage und müssen nun geschwenkt werden. Dazu ist es notwendig, die Kabel zu durchtrennen und deren Enden mit einer Abzweigdose zu versehen. Eigentlich sollte diese Arbeiten die „Brandmelde“-Firma übernehmen. Auf Nachfrage bei dieser Firma sagte diese jedoch, sie könne Brandmeldekabel nicht auftrennen und verlängern, weil man dafür ein entsprechendes Zertifikat/eine Qualifizierung benötige. Stimmt das?
Antwort:Für die Verlegung von E30-Leitungen muss der Errichter für sich als Person kein spezielles Zertifikat seiner Ausbildung besitzen. Allerdings muss er für jede Arbeit, die er durchführt, so auch für die Verlegung von E30-Leitungen, qualifiziert sein und er muss die korrekte Installation auch bestätigen. Diese Bestätigung ist sicherlich das Zertifikat, dass die vom Anfragenden angefragte Firma meinte. Hintergrund ist, dass für den Funktionserhalt nur Leitungen angewendet werden dürfen, die […]