Normen – anerkannte 
Regeln der Technik?

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Normen – anerkannte 
Regeln der Technik?

Normen – anerkannte 
Regeln der Technik?

Als Jurist sucht man Lösungen 
gewöhnlich in Gesetzen. Diesbezüglich lässt der Gesetzgeber einen im Stich, wenn man von § 49 Abs. 1 und Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) absieht. Doch dazu später. Da es an gesetzlichen Definitionen mangelt, wurde von der Rechtsprechung immer wieder ausgeführt, welchen Stellenwert technische 
Regelwerke haben.

Die Idee zu diesem Artikel entstand, da gerade auf Seiten der technischen Fachkräfte keine Klarheit herrscht, wie private technische Regelwerke, insbesondere die DIN- und VDE-Vorschriften, juristisch einzuordnen sind. Darüber hinaus beherrschen Techniker oft juristische Auslegungsregeln nicht. Das soll niemandem zum Vorwurf gemacht werden. Gleichwohl ist ein Mindestmaß an juristischem Sachverstand erforderlich, um im Zweifelsfall zu beurteilen, ob eine technische Regel anzuwenden ist. Wenn es zum Beispiel in der Verlautbarung des DKE/K251 vom 11.03.2019 zu DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02 [1] Blitzschutz, Teil 2: Risiko Management einleitend heißt: 
„Grundsätzlich ist die Anwendung von Normen freiwillig“, dann handelt es sich dabei um eine Aussage, […]

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