Nachrüstung von RCDs in Steckdosenstromkreisen

Thomas Carle kennt Deine Lösung. Nutze Deine Lösung für Dein Problem.

Nachrüstung von RCDs in Steckdosenstromkreisen

Nachrüstung von RCDs in Steckdosenstromkreisen

Die Antworten dazu richten sich oft nach Kundenwunsch und beinhalten gerne Begriffe wie 
„Bestandsschutz“, „Gefährdungsbeurteilung“ oder „keine Nachrüstpflicht“.

Seit der Ausgabe der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [1] wurde verbindlich eingeführt, dass laienbedienbare Steckdosenstromkreise bis 20 A grundsätzlich über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA für den zusätzlichen Personenschutz zu schützen sind. Vor dieser Normausgabe gab es lediglich in den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken Aussagen mit Empfehlungscharakter. Spätestens seit dem Ende der Übergangsfrist am 01.02.2009 mussten also neu errichtete Steckdosenstromkreise mit RCD geschützt werden.

Wohlgemerkt, es geht nur um neu errichtete Steckdosen. Eine Aussage zu bestehenden Steckdosen-Stromkreisen wird in dieser Norm nicht getroffen.

Auch in der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [2] für den Betrieb und die wiederkehrende Prüfung wird diese Thematik nicht explizit behandelt. Ganz grob wird nur abgefragt, ob die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gültigen Errichtungsvorschriften (also der Reihe DIN VDE 0100) entsprochen hat. […]

Artikel lesen

Schreibe einen Kommentar