Abgeschlossener elektrischer Betriebsraum

Abgeschlossener elektrischer Betriebsraum
Frage:Im Rahmen eines Bauvorhabens wird ein Raum für Schalt- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Er soll nach Fertigstellung u. a. Hausanschlusskasten – (3 ∙ 125 A), Gebäudehauptverteilung und UV-SV (E90-Gehäuse) für Feuerwehraufzug, Sicherheitsbeleuchtung sowie BMA enthalten. Zählt dieser Raum als abgeschlossener elektrischer Betriebsraum? Bis jetzt könnte jeder diesen Raum betreten, der über die allgemeine Technikschließung verfügt.
Antwort:
Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf den Raum. Deshalb wird in dieser Antwort nicht hinterfragt, ob die Betriebsmittel, die in der UV-SV verbaut wurden, auch bei den erhöhten Temperaturen und Luftfeuchtigkeitswerten, die während einer Brandbeaufschlagung im Verteiler entstehen können, über die vorgesehene Zeit des Funktionserhalts sicher betrieben werden können. Dass eine Verteilung eine E90-Klassifizierung hat, sagt ja noch nichts über die Beständigkeit der Betriebsmittel im Verteiler gegen Übertemperaturen und erhöhten Feuchtigkeitswerten aus. Diese Frage könnte möglicherweise relevant werden, wenn z. B. für Steuerungs- oder Schaltfunktionen elektronische Bauteile vorgesehen wurden. Es wird auch nicht hinterfragt, ob die Leitung […]