Spracherkennung als biometrisches Kundenmerkmal

Spracherkennung als biometrisches Kundenmerkmal
Die beim Onlinebanking vorgeschriebene doppelte Kundenauthentifizierung ließe sich auch durch das Merkmal einer fortlaufenden Spracherkennung realisieren, wie das Unternehmen Spitch erklärt. Vor rund einem Jahr ist die Europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) in Kraft getreten, die beim Onlinebanking eine doppelte Kundenauthentifizierung vorschreibt. Beim Login muss sich jeder Kunde durch zwei von drei Faktoren legitimieren: etwas, das nur er weiß, beispielsweise PIN oder Passwort, etwas, das nur er besitzt, etwa Karte oder Smartphone, und etwas, das nur er haben kann, also Fingerabdruck, Stimme oder Gesicht. Viele Banken in Deutschland verlassen sich bislang auf die ersten beiden Aspekte, also Wissen (PIN/Passwort) und Besitz (Karte/Smartphone), und vernachlässigen das biometrische Merkmal.
https://www.sicherheit.info/loesung-zur-biometrischen-authentifizierung-von-nymi
Biometriemerkmale sowie Spracherkennung gilt als sehr sicher
Karten und Smartphones können gestohlen werden, PIN und Passworte lassen sich knacken oder erraten. Zwar können biometrische Daten ebenfalls entwendet werden, aber nur bei biometrischen Merkmalen lässt sich die Echtheit während einer […]