Stromversorgung einer Zentralbatterieanlage

Stromversorgung einer Zentralbatterieanlage
Frage:Ist es korrekt, dass die Stromversorgung einer Zentralbatterieanlage (zur Ladung der Akkus) für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage nicht aus der UV (Geschoss-/Bereichs-Unterverteilung) erfolgen darf, sondern aus der NSHV (Niederspannungs-Hauptverteilung) oder GHV (Gebäude-Hauptverteilung) erfolgen muss?
Antwort:In der zwischenzeitlich nicht mehr gültigen DIN VDE 0108-2 (VDE 0108-2):1989-10 [1] „Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen“, der die besonderen Anforderungen zu den Versammlungsstätten beschrieb, gab es im Absatz 5.2.8 „Sonderbeleuchtung“ eine Aussage zur Stromversorgung. Als Sonderbeleuchtung wurde im Sinne der Norm eine Beleuchtung verstanden, die in betriebsmäßig verdunkelten Räumen (z. B. im Kino) für das Betriebspersonal und die Besucher eine ausreichende Orientierung sicherstellen sollte. Im Absatz 5.2.8.2 der Norm wurde diesbezüglich gefordert, dass die Sonderbeleuchtung über einen eigenen Abgang aus dem Hauptverteiler der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden musste. An den Stromkreis der Sonderbeleuchtung durften keine sonstigen Verbraucher, wie z. B. Steckdosen, angeschlossen werden.
Die DIN VDE 0108-2 (VDE 0108-2) [1] aus dem Jahr 1989 wurde zwischenzeitlich […]