Tausch der Führerscheine steht bevor

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Tausch der Führerscheine steht bevor

Tausch der Führerscheine steht bevor

Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss umgetauscht werden. „Früher“ musste der Firmeninhaber ein besonderes Augenmerk auf das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis legen; er war besonders bei ausländischen Führerscheinen gehalten, auf eine fristgemäße Umschreibung zu achten (vergleiche PROTECTOR 12/2018).
Tausch der Führerscheine ab 2022
Jetzt gilt: Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist nach § 4 II 2 Fahrerlaubnisverordnung (im Folgenden: FeV) ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und aktuell zu halten: „Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, hat der Inhaber einen neuen Führerschein zu beantragen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis.“ und so muss der Unternehmer auch die Gültigkeit seines eigenen Führerscheins im Auge behalten. Denn jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss umgetauscht werden. Mit anderen Worten: Der Führerschein von geschätzten 43 Millionen Deutschen läuft ab!
A. Die Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2033 ist zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erforderlich. […]

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