Sicherheitsbeleuchtung in Kirche und Moschee

Sicherheitsbeleuchtung in Kirche und Moschee
Frage:Ist es korrekt, dass Kirchen zu gottesdienstlichen Veranstaltungen keine Sicherheitsbeleuchtungsanlage benötigen, jedoch zu konzertähnlichen Veranstaltungen sehr wohl? Wie verhält es sich bei Moscheen?
Antwort:Bei der Pflicht zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in Gebäuden bzw. Sonderbauten, wie z. B. Versammlungsstätten oder Hochhäusern, handelt es sich um bauordnungsrechtliche Forderungen, die in den Landes- bzw. Sonderbauverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt sind.
Es ist jedoch zu beachten, dass Baurecht Länderrecht ist. D. h. jedes Bundesland kann eigene Verordnungen und Richtlinien erlassen. Da die Herkunft des Anfragenden nicht bekannt ist, wird für die Beantwortung der Frage Bezug auf die Musterverordnungen der ARGEBAU (Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder der Bundesrepublik Deutschland) genommen. Rechtsverbindlich sind jedoch die Verordnungen des Bundeslandes des jeweiligen Gebäudestandortes.
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) [1] gilt laut § 1 u. a. für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, […]